Die Mängelbeseitigung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Einreichung eines Wahlvorschlags. Wird ein Wahlvorschlag eingereicht, so wird dieser unmittelbar durch den Wahlleiter mit der Gemeindeverwaltung geprüft und evtl. Mängel aufgezeigt. Diese werden unverzüglich der Vertrauensperson des Wahlvorschlagträgers mitgeteilt und müssen grundsätzlich bis zum Ablauf der Einreichungsfrist (48. Tag vor der Wahl, 18.00 Uhr) oder in Einzelfällen der Zulassungsentscheidung im Wahlausschuss noch behoben werden.
-
Beitragskategorien
- Allgemein (16)
- Mitglieder im Rampenlicht (16)
- Wahl-ABC (72)
-
Schlagwortwolke
2024 AGL Benjamin Sanchez Porro Bimbesland Bimbestreff Bürgermeister CafeTattisSweetHome Dorfgemeinschaft Ehrenbürger Frühjahrsputz Gemeindepolitik Gemeinderat Gemeinschaft Holger Fachinger Jan Hofmann Karl Bernhard Giebenhain Kirmes Kirmesprogramm Kommunalwahl Lisiane Heibel Listenplätze LokaleKöstlichkeiten Lucas Kurz Marga Winterlich Marvin Neidhöfer Matthias Schöpping Mehdi Afscharian MetzgereiReh Mitglieder Nick Neidhöfer Nikolai Rump Petra Hofmann PizzeriaLaTaberna Rampenlicht Respekt Sommerabend Swana Schöpping Tanja Afscharian Thomas Oltmann Verein Vorstellung Wahl-ABC Wahlen Weihnachtsmarkt Weihnachtszauber