Wahl-ABC: Losentscheid

Zu einem Losentscheid kann es sowohl im Bereich der Direktwahl und der Mehrheitswahl als auch bei der Verhältniswahl kommen. Bei der Direktwahl gestaltet sich der Wahlablauf folgendermaßen. Gibt es mehrere Bewerber, so ist derjenige gewählt, der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht hat. Erhält kein Bewerber die erforderliche Mehrheit, so findet unter den 2 Bewerbern, die im ersten Wahlgang die höchsten Stimmenzahlen auf sich vereinigen konnten, eine Stichwahl statt. Ist diese Auswahl aufgrund einer Stimmengleichheit zweier oder mehrerer Bewerber nicht zu treffen, werden mittels Losentscheid die Bewerber für die Stichwahl entschieden. Das gleiche gilt, wenn bei einer Stichwahl beide Bewerber die gleiche Stimmenzahl erhalten haben. Bei der Mehrheitswahl kann es in 2 Fällen zu einem Losentscheid kommen. Bei einer Mehrheitswahl sind die Bewerber in der Reihenfolge der für sie abgegebenen Stimmen gewählt. Ein Losentscheid kommt dann zum Tragen, wenn aufgrund einer Stimmengleichheit die Bestimmung des gewählten Bewerbers nicht möglich ist. Zum anderen ist ein Losentscheid bei der Berufung einer Ersatzperson von Bedeutung, wenn diese ebenfalls aufgrund einer Stimmengleichheit nicht eindeutig bestimmt werden kann. Bei der Verhältniswahl kommt es im Rahmen der Sitzverteilung zu einem Losentscheid, wenn bei der Zuteilung der Sitze nach den höchsten Zahlenbruchteilen bei mehreren Wahlvorschlägen die gleichen Zahlenbruchteile vorliegen.

Bookmark the permalink.

Comments are closed.