Ungültige Stimmen sind Stimmen, die aufgrund der nachfolgend beispielhaft aufgezählten Gründe nicht in das Wahlergebnis einfließen dürfen. Zu einer Ungültigkeit der Stimmen führt u. a. die Verwendung von nicht amtlich hergestellten Stimmzetteln oder das Anbringen eines Zusatzes wie z. B. eine Meinungsäußerung auf dem Stimmzettel. Die ungültigen Stimmen werden bei der Feststellung des Wahlergebnisses gesondert ausgewiesen.
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