Bei einer Listenverbindung schließen sich mehrere Wahlvorschlagsträger mit ihren Listen zusammen, um als größere Einheit einen Vorteil bei der Sitzverteilung zu erlangen. Die Bedeutung besteht darin, dass bei der Berechnung der Sitzverteilung bei einer Verhältniswahl die verbundenen Wahlvorschläge im Verhältnis zu den übrigen Wahlvorschlägen wie ein Wahlvorschlag behandelt werden. Die Möglichkeit der Listenverbindung ist auch im Kommunalwahlrecht nach der neuesten Gesetzesnovellierung nicht mehr zulässig.
-
Beitragskategorien
- Allgemein (43)
- Bimbes TV (66)
- Mitglieder im Rampenlicht (16)
- Wahl-ABC (72)
-
Schlagwortwolke
Altendiez Backen Backes Backesfest Bimbes Bimbesland Bimbestreff BimbesTV Bimbes TV Brot Bürgermeisterin Dorfgemeinschaft Dorfleben EchteGeschichten EchtEhrlichAltendiez Ehrenamt Ehrenbürger Frühjahrsputz Gemeindepolitik Gemeinderat Gemeinschaft Glück HinterAltendiezerTüren Hobbys Kommunalwahl KreativMitHerz Lisiane Heibel Listenplätze Marvin Neidhöfer MetzgereiReh Mitglieder MitLiebeGemacht Nikolai Rump Petra Hofmann PizzeriaLaTaberna Rampenlicht RegionZeigtSich Sommerabend TattisSweetHome Thomas Oltmann Tradition Vereinsleben Vorstellung Wahl-ABC Wahlen
