Bei einer Listenverbindung schließen sich mehrere Wahlvorschlagsträger mit ihren Listen zusammen, um als größere Einheit einen Vorteil bei der Sitzverteilung zu erlangen. Die Bedeutung besteht darin, dass bei der Berechnung der Sitzverteilung bei einer Verhältniswahl die verbundenen Wahlvorschläge im Verhältnis zu den übrigen Wahlvorschlägen wie ein Wahlvorschlag behandelt werden. Die Möglichkeit der Listenverbindung ist auch im Kommunalwahlrecht nach der neuesten Gesetzesnovellierung nicht mehr zulässig.
-
Beitragskategorien
- Allgemein (24)
- Bimbes TV (4)
- Mitglieder im Rampenlicht (16)
- Wahl-ABC (72)
-
Schlagwortwolke
AGL Benjamin Sanchez Porro Bimbesland Bimbestreff Bimbes TV Bücherei Bürgermeister CafeTattisSweetHome Dorfgemeinschaft Ehrenbürger Frühjahrsputz Gemeindepolitik Gemeinderat Gemeinschaft Holger Fachinger Jan Hofmann Karl Bernhard Giebenhain Kommunalwahl Lisiane Heibel Listenplätze LokaleKöstlichkeiten Lucas Kurz Marga Winterlich Marvin Neidhöfer Matthias Schöpping Mehdi Afscharian MetzgereiReh Mitglieder Neujahrsempfang Neujahrsgruß Nick Neidhöfer Nikolai Rump Petra Hofmann PizzeriaLaTaberna Rampenlicht Sommerabend Swana Schöpping Tanja Afscharian Thomas Oltmann Verein Vorstellung Wahl-ABC Wahlen Wahlversprechen Weihnachtsgruß