Die Mängelbeseitigung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Einreichung eines Wahlvorschlags. Wird ein Wahlvorschlag eingereicht, so wird dieser unmittelbar durch den Wahlleiter mit der Gemeindeverwaltung geprüft und evtl. Mängel aufgezeigt. Diese werden unverzüglich der Vertrauensperson des Wahlvorschlagträgers mitgeteilt und müssen grundsätzlich bis zum Ablauf der Einreichungsfrist (48. Tag vor der Wahl, 18.00 Uhr) oder in Einzelfällen der Zulassungsentscheidung im Wahlausschuss noch behoben werden.
-
Beitragskategorien
- Allgemein (4)
- Mitglieder im Rampenlicht (5)
- Wahl-ABC (47)
-
Schlagwortwolke
2024 Bimbesland Bürgermeister Dorfgemeinschaft e.V. Frühjahrsputz Gemeindepolitik Gemeinschaft Homepage Internetauftritt Karl Bernhard Giebenhain Kommunalwahl Listenplätze Lucas Kurz Mitglieder Nick Neidhöfer Nikolai Rump Online Rampenlicht Respekt Swana Schöpping Toleranz Transparenz Verein Vorstellung Wahl-ABC Wahlen Website