Die Verteilung der Sitze erfolgt nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit. An dem Stimmenverteilungsverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers (=Divisorverfahren mit Standardrundungen) nehmen alle zugelassenen Wahlvorschläge teil. Für die Berechnung wird zunächst ein Sitzverteilungsdivisor ermittelt, in dem die Gesamtzahl aller gültigen Stimmen der an der Sitzverteilung teilnehmenden Wahlvorschläge durch die Zahl der insgesamt zu vergebenden Sitze dividiert wird. Anschließend wird die Zahl der Stimmen, die eine Partei/Wählergruppe jeweils erhalten hat, durch den Divisor geteilt. Die Anzahl der Sitze ergibt sich sodann aus den ganzen Zahlen (Zahl vor dem Komma) sowie nach den entsprechenden Zahlenbruchteilen (Zahl nach dem Komma). Wird die Anzahl der zu vergebenden Sitze bei diesem Rechenschritt über- oder unterschritten, ist eine Neuberechnung des Zuteilungsdivisors erforderlich.
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