Eine Stichwahl dient der Ermittlung des gewählten Bewerbers, wenn bei einer Direktwahl mehrere Kandidaten zur Wahl angetreten sind und keiner in diesem Wahlgang die absolute Mehrheit der Stimmen erhalten hat. Es kommt sodann zu einem 2. Wahlgang (Stichwahl), bei dem die beiden Kandidaten, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben, nochmals gegeneinander antreten.
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