Wird nur ein Wahlvorschlag zugelassen oder liegt kein Wahlvorschlag vor, können die Wähler frei entscheiden, welcher wählbaren Person aus dem jeweiligen Wahlgebiet sie ihre Stimme geben möchten. Die Wähler dürfen dabei so viele Namen auf den Stimmzettel schreiben wie Ratsmitglieder zu wählen sind. Sie sind ebenso berechtigt, die auf dem Stimmzettel aufgeführten Personen eines eingereichten Wahlvorschlags zu wählen, Kandidaten zu streichen und weitere Personen auf dem Stimmzettel zu vermerken. Die Ratssitze werden von den Personen besetzt, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten.
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