Wahlberechtigte Personen können von dem Recht an der Wahl teilzunehmen ausgeschlossen sein, wenn ihnen diese Rechtsposition aberkannt wurde. Die Feststellung des Wahlausschlusses dürfen nur Gerichte aussprechen. Dies ist der Fall, wenn der Betroffene seine Grundrechte verwirkt hat oder der Wahlrechtsausschluss als strafrechtliche Nebenfolge vorgesehen ist.
-
Neueste Beiträge
- Bimbes TV geht online – Der neue YouTube-Sender aus Altendiez startet!
- Frühjahrsputz im Bimbesland
- Neue Mitfahrbank in Altendiez offiziell eingeweiht
- Großzügige Spende: Oranien-Campus Altendiez unterstützt Ortsgemeinde Altendiez mit moderner Technik
- Neujahrsempfang der Ortsgemeinde Altendiez: Ein Fest für die Gemeinschaft
-
Beitragskategorien
- Allgemein (23)
- Mitglieder im Rampenlicht (16)
- Wahl-ABC (72)
-
Schlagwortwolke
AGL Benjamin Sanchez Porro Bimbesland Bimbestreff Bimbes TV Bürgermeister CafeTattisSweetHome Campus-Altendiez Dorfgemeinschaft Ehrenbürger Frühjahrsputz Gemeindepolitik Gemeinderat Gemeinschaft Holger Fachinger Jan Hofmann Karl Bernhard Giebenhain Kirmesprogramm Kommunalwahl Lisiane Heibel Listenplätze LokaleKöstlichkeiten Lucas Kurz Marga Winterlich Marvin Neidhöfer Matthias Schöpping Mehdi Afscharian MetzgereiReh Mitfahrbank Mitglieder Neujahrsempfang Nick Neidhöfer Nikolai Rump Petra Hofmann PizzeriaLaTaberna Rampenlicht Sommerabend Swana Schöpping Tanja Afscharian Thomas Oltmann Verein Vorstellung Wahl-ABC Wahlen Wahlversprechen