Aufsichtsbehörde für die kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD), für die übrigen Gemeinden sind Aufsichtsbehörde die Kreisverwaltungen. Aufgabe der Aufsichtsbehörden ist u. a. die Entscheidung über Einsprüche gegen die Wahl oder der Erlass von Widerspruchsbescheiden bei Versagung eines Wahlscheins oder Versagung der Eintragung in das Wählerverzeichnis. Darüber hinaus können die Aufsichtsbehörden von sich aus die Gültigkeit einer Wahl überprüfen bzw. noch im Zeitpunkt der Vorbereitung zur Vermeidung der Ungültigkeit geeignete Maßnahmen treffen.
-
Beitragskategorien
- Allgemein (32)
- Bimbes TV (43)
- Mitglieder im Rampenlicht (16)
- Wahl-ABC (72)
-
Schlagwortwolke
Altendiez Backen Backes Backesfest Bimbes Bimbesland Bimbestreff Bimbes TV BimbesTV Bürgermeisterin Dorfgemeinschaft Dorfleben EchteGeschichten EchtEhrlichAltendiez Ehrenamt Ehrenbürger Frühjahrsputz Gemeindepolitik Gemeinderat Gemeinschaft Jan Hofmann Karl Bernhard Giebenhain Kommunalwahl KreativMitHerz Kultur Lisiane Heibel Listenplätze Lucas Kurz Marvin Neidhöfer MetzgereiReh Mitglieder MitLiebeGemacht Nick Neidhöfer Nikolai Rump Petra Hofmann PizzeriaLaTaberna Rampenlicht RegionZeigtSich Sommerabend TattisSweetHome Thomas Oltmann Vereinsleben Vorstellung Wahl-ABC Wahlen
