Als Geschlechterparität wird ein (möglichst) gleichmäßiges Verhältnis der beiden Geschlechter in einem (politischen) Gremium bezeichnet. Da die Repräsentanz von Frauen in den kommunalen Vertretungsorganen seit Gründung des Landes Rheinland-Pfalz deutlich niedriger ist wie die von Männern, hat es sich der Landesgesetzgeber zum Ziel gesetzt, die systematische Frauenförderung in den kommunalen Gremien auszubauen und zu fördern. Zur Erreichung dieses Ziels werden daher die Parteien und Wählergruppen mit der Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beauftragt und aufgefordert, bei der Aufstellung der Wahlvorschläge Geschlechterparität anzustreben. Eine verpflichtende, paritätische Aufstellung ist damit nicht verbunden.
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