Die Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht) ist das Recht, an den Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen und den Direktwahlen durch Stimmabgabe aktiv mitzuwirken. Diese Berechtigung ist an Bedingungen geknüpft, die am Tag der jeweiligen Wahl erfüllt sein müssen. An der Wahl teilnehmen können alle Deutschen sowie alle Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag
- das 18 Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde der zu wählenden Vertretungskörperschaft ihre Hauptwohnung haben,
- darüber hinaus darf kein Ausschluss vom Wahlrecht vorliegen
Neu: Durch die Absenkung des Wahlalters für die Europawahl 2024 können erstmals über eine Million Jugendliche ab 16 Jahren in Deutschland wählen.