Wahlberechtigte Personen können von dem Recht an der Wahl teilzunehmen ausgeschlossen sein, wenn ihnen diese Rechtsposition aberkannt wurde. Die Feststellung des Wahlausschlusses dürfen nur Gerichte aussprechen. Dies ist der Fall, wenn der Betroffene seine Grundrechte verwirkt hat oder der Wahlrechtsausschluss als strafrechtliche Nebenfolge vorgesehen ist.
Autor: Nikolai Rump
Wahl-ABC: Aufsichtsbehörde
Aufsichtsbehörde für die kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD), für die übrigen Gemeinden sind Aufsichtsbehörde die Kreisverwaltungen. Aufgabe der Aufsichtsbehörden ist u. a. die Entscheidung über Einsprüche gegen die Wahl oder der Erlass von Widerspruchsbescheiden bei Versagung eines Wahlscheins oder Versagung der Eintragung in das Wählerverzeichnis. Darüber hinaus können die Aufsichtsbehörden von sich aus die Gültigkeit einer Wahl überprüfen bzw. noch im Zeitpunkt der Vorbereitung zur Vermeidung der Ungültigkeit geeignete Maßnahmen treffen.
Wahl-ABC: Anfechtung der Wahl
Gegen die Gültigkeit einer Wahl kann jeder Wahlberechtigte innerhalb von 2 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich beim Bürgermeister der Gemeinde oder Verbandsgemeinde, beim Landrat oder bei der Wahl zum Bezirkstag, bei dessen Vorsitzenden einzureichen. Über den Einspruch entscheidet die jeweilige Aufsichtsbehörde. Gegen diese Entscheidung ist der Verwaltungsgerichtsweg gegeben.
Wahl-ABC: Aktives Wahlrecht
Die Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht) ist das Recht, an den Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen und den Direktwahlen durch Stimmabgabe aktiv mitzuwirken. Diese Berechtigung ist an Bedingungen geknüpft, die am Tag der jeweiligen Wahl erfüllt sein müssen. An der Wahl teilnehmen können alle Deutschen sowie alle Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag
- das 18 Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde der zu wählenden Vertretungskörperschaft ihre Hauptwohnung haben,
- darüber hinaus darf kein Ausschluss vom Wahlrecht vorliegen
Neu: Durch die Absenkung des Wahlalters für die Europawahl 2024 können erstmals über eine Million Jugendliche ab 16 Jahren in Deutschland wählen.
Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz 2024
Am 9. Juni 2024 finden die Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz statt und Altendiez bereitet sich auf die Wahl vor. Zur Wahl stehen der Gemeinderat und die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister der Ortsgemeinde.
Neu auf Ihrem Stimmzettel: Das AUF! – Team mit Bürgermeisterkandidatin Petra Hofmann.
Wir sehen die Wahl als Chance, die Zukunft der Gemeinde aktiv mitzugestalten.
Neu im Netz: Unsere Website ist live!
Seit heute sind wir auch Online zu finden. Auf unserer Website informieren wir Sie gerne zu unseren Aktivitäten und zur Kommunalwahl 2024.
Lernen Sie das AUF! – Team jetzt kennen. Besuchen Sie dazu unsere Seite > Über uns!
AUF geht’s: Ein frischer Wind für Altendiez
Willkommen bei AUF! – Altendiez. Unabhängig. Frei. e.V.!
Wir sind eine aufstrebende Wählergruppe, die sich mit Begeisterung für eine lebendige, offene und zukunftsorientierte Gemeindepolitik einsetzt. Unser Programm beruht auf den Werten der Unabhängigkeit von Parteipolitik und der Zusammenarbeit über Parteigrenzen hinweg.
Wir setzen uns für Respekt und Toleranz, mehr Transparenz in der Gemeinderatsarbeit, die Stärkung der lokalen Wirtschaft und Förderung der Kultur in unserer Gemeinde ein. (> Wahlprogramm) Wir möchten Altendiez zu einem noch schöneren Ort für alle machen. Gemeinsam können wir viel bewegen – seien Sie Teil dieser Bewegung!
AUF! geht’s!