Wahl-ABC: Wahlwerbung

Hierunter wird jegliche Wahlwerbung durch Wort, Ton, Bild und Schrift durch die an der Wahl teilnehmenden Parteien, Wählergruppen und Einzelbe­werber verstanden. Wahl­werbung ist am Wahltag in und an den Gebäuden von Wahllokalen sowie deren Zu­gängen zu unterlassen, da sonst eine unzulässige Wählerbeeinflussung nicht ausge­schlossen werden kann.

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