Wahl-ABC: Wahlvorsteher

Der Wahlvorsteher ist der Vorsitzende des Wahlvorstandes und ist für den ordnungs­gemäßen Ablauf der Wahl im Wahllokal verantwortlich. Dem Wahlvorsteher obliegen folgende Aufgaben:

  • Entgegennahme der Wahlunterlagen (Wählerverzeichnis, Stimmzettel etc.)
  • Hinweis auf die Verschwiegenheitspflicht
  • Eröffnung und Beendigung der Wahlhandlung
  • Berichtigung des Wählerverzeichnisses
  • Bekanntgabe von Entscheidungen des Wahlvorstandes
  • Bekanntgabe des Wahlergebnisses
  • Übergabe der Niederschrift etc. an die Gemeindeverwaltung
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