Der Wahlvorsteher ist der Vorsitzende des Wahlvorstandes und ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl im Wahllokal verantwortlich. Dem Wahlvorsteher obliegen folgende Aufgaben:
- Entgegennahme der Wahlunterlagen (Wählerverzeichnis, Stimmzettel etc.)
- Hinweis auf die Verschwiegenheitspflicht
- Eröffnung und Beendigung der Wahlhandlung
- Berichtigung des Wählerverzeichnisses
- Bekanntgabe von Entscheidungen des Wahlvorstandes
- Bekanntgabe des Wahlergebnisses
- Übergabe der Niederschrift etc. an die Gemeindeverwaltung