Wahl-ABC: Wahlleiter

Der Wahlleiter trägt die umfassende Verantwortung für die ordnungs­gemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl in der jeweiligen Gebietskörperschaft (Gemeinde, Verbands­ge­meinde, Landkreis, Bezirksverband Pfalz). Er ist für alle Ange­legenheiten zuständig, für die im Kommunalwahlgesetz und der Kommunal­wahlordnung nicht die Zuständigkeit einer anderen Stelle wie z. B. Wahlausschuss oder Wahlvorstand vorgesehen ist. Zu seinen Aufgaben gehören u. a.:

  • Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
  • Entgegennahme und Prüfung der Wahlvorschläge
  • Bekanntmachung der Wahlbereichseinteilung
  • Bekanntmachung des Wahlergebnisses
  • Benachrichtigung der Gewählten
  • Führung des Vorsitzes im Wahlausschuss

Die Bezeichnung des Wahlleiters variiert je nach der Bezeichnung der Gemeinde. So gibt es die Be­zeichnung des Gemeindewahlleiters, des Verbandsgemeindewahlleiters, des Kreis­­­wahl­­­leiters (Landkreis) und des Bezirkswahlleiters (Bezirksverband Pfalz).

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