Der Begriff „Wahlhandlung“ ist ein Oberbegriff und bezeichnet alle Angelegenheiten, die die Stimmabgabe im Wahllokal betreffen. Die Wahlhandlung beginnt mit dem Hinweis auf die Verpflichtung des Wahlvorstandes zur unparteiischen Wahrnehmung des Amtes, umfasst die eigentliche Stimmabgabe und endet in der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses. Weitere Informationen erhalten Sie zu den nachfolgend aufgeführten Stichpunkten, die mit der Wahlhandlung in Zusammenhang stehen:
- Briefwahl
- Kumulieren
- Listenstimme /-kreuz
- Neutralitätsgebot / -pflicht
- Öffentlichkeit
- Panaschieren
- Personenstimme
- Schnellmeldung
- Stimmbezirk
- Stimmzettel
- Ungültige Stimmen
- Wahlberechtigte
- Wahlraum / -lokal
- Wahlurne
- Wahlvorstand
- Wahlzeit