Als Wahlberechtigte bezeichnet man die Personen, die das formelle und materielle Wahl¬recht besitzen und damit aktiv an der Wahl teilnehmen können. Weitere Informationen erhalten Sie unter den nachfolgend aufgeführten Stichpunkten, die mit der Wahlberechtigung in Zusammenhang stehen:
- Aktives Wahlrecht
- Ausschluss vom Wahlrecht
- Einspruch
- Erstwähler
- Wählerverzeichnis
- Wahlbenachrichtigung