Zu jeder Wahl erfolgt die Bildung eines Wahlausschusses. Dieser setzt sich aus 4 oder 6 Wahlberechtigten der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft (Beisitzer), einem Schriftführer und dem Vorsitzenden zusammen. Der Schriftführer kann zugleich auch Beisitzer sein. Allerdings wird diese Position meist von einem Bediensteten der Gemeinde wahrgenommen. Aufgabe des Wahlausschusses ist die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge und die Feststellung des amtlichen Endergebnisses. Alle Sitzungen des Wahlausschusses sind für jedermann öffentlich.
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