Die Vertrauensperson und ihr Stellvertreter stellen das Verbindungsglied zwischen dem Träger des Wahlvorschlags und dem Wahlleiter dar. Sie sind bevollmächtigt, ausschließlich verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag gegenüber dem Wahlleiter und dem Wahlausschuss abzugeben. Aufgabe der Vertrauensperson ist u. a. die Einreichung des Wahlvorschlags, die Beseitigung von Mängeln am Wahlvorschlag sowie die Teilnahme an der Sitzung des Wahlausschusses zur Zulassung der Wahlvorschläge. Auch können sie durch gemeinsame Erklärung mit ihrer Stellvertretung den Wahlvorschlag zurückziehen.
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