Das Wahlsystem ist bei der Zulassung von mindestens zwei Wahlvorschlägen als personalisierte Verhältniswahl ausgestaltet. Die Sitze für die jeweiligen kommunalen Vertretungsorgane werden im Verhältnis zu den erzielten Stimmen der jeweiligen Wahlvorschlagsträger vergeben. Die Wahlberechtigten haben danach so viele Stimmen wie Ratsmitglieder zu wählen sind. Da die Verhältniswahl personalisiert ist, vergeben die jeweiligen Wähler ihre Stimmen an die aufgestellten Personen (Bewerber). An diese können die Wähler – im Rahmen der zu vergebenden Stimmenhöchstzahl – jeweils bis zu 3 Stimmen vergeben. Die Verhältniswahl wird mit offenen Listen durchgeführt, da die Wähler über ihre Stimmabgabe sowohl die Reihenfolge innerhalb der Wahlvorschläge verändern, als auch über mehrere Wahlvorschläge hinweg Bewerbern ihre Stimme geben können. Die aufgestellten Bewerber können auch insoweit gewählt werden, als durch ein Listenkreuz in der Reihenfolge der vom Wahlvorschlagsträger aufgestellten Bewerber die Stimmen vergeben werden.
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