Wahl-ABC: Schnellmeldung

Als Schnellmeldung bezeichnet man die unmittelbar nach der Auszählung der Stimmen durch den Wahlvorsteher erfolgende Mitteilung des ermittelten Wahlergebnisses in dem zugeordneten Stimmbezirk an die Gemeindeverwaltung. Diese dient der Gemeindeverwaltung der zeitnahen Feststellung des vorläufigen Gesamtergebnisses.

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