Der Begriff der Personenstimme kommt im Kommunalwahlrecht nur im Rahmen der personalisierten Verhältniswahlen der kommunalen Vertretungsorgane zum Tragen. Hierunter versteht man die Vergabe von einzelnen Stimmen an die auf dem Stimmzettel aufgeführten Bewerber.
Genau genommen gilt dies auch bei der Direktwahl. Hier werden ausschließlich Personen gewählt.