Gemeinden können in ihrer Hauptsatzung zur Förderung des Gemeinschaftslebens das Gemeindegebiet in Ortsbezirke einteilen. In diesen wird grundsätzlich ein Ortsbeirat und das Amt des Ortsvorstehers eingerichtet, um die Belange des Ortsbezirks zu vertreten. Ortsbezirke unterscheiden sich damit von Stadtteilen, die über kein kommunales Vertretungsorgan verfügen und nur Organisationseinheiten ohne rechtlichen Charakter sind.
-
Beitragskategorien
- Allgemein (14)
- Mitglieder im Rampenlicht (16)
- Wahl-ABC (72)
-
Schlagwortwolke
2024 AGL Benjamin Sanchez Porro Bimbesland Bimbestreff Bürgermeister CafeTattisSweetHome Dorfgemeinschaft Frühjahrsputz Gemeindepolitik Gemeinderat Gemeinschaft Holger Fachinger Jan Hofmann Karl Bernhard Giebenhain Kirmes Kirmesprogramm Kommunalwahl Lisiane Heibel Listenplätze LokaleKöstlichkeiten Lucas Kurz Marga Winterlich Marvin Neidhöfer Matthias Schöpping Mehdi Afscharian MetzgereiReh Mitglieder Nick Neidhöfer Nikolai Rump Petra Hofmann PizzeriaLaTaberna Rampenlicht Ratsmitglieder Respekt Sommerabend Swana Schöpping Tanja Afscharian Thomas Oltmann Toleranz Transparenz Verein Vorstellung Wahl-ABC Wahlen