Eine Nachholungswahl wird bei einer Wahl des Ortsvorstehers, Bürgermeisters oder Landrats dann durchgeführt, wenn ein Bewerber nach der Zulassung der Wahlvorschläge, aber vor der Wahl durch Tod oder Verlust der Wählbarkeit ausscheidet. Liegen die genannten Voraussetzungen vor, so wird die Wahl durch den Wahlleiter abgesagt und bekannt gegeben, dass die Wahl als neue Wahl nachgeholt wird. Diese Wahl wird als Neuwahl – also von Anfang an – durchgeführt.
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