Der Landeswahlleiter und seine Stellvertretung werden vom Ministerium des Innen und für Sport auf unbestimmte Zeit ernannt. Sein Aufgabengebiet ist dem Statistischen Landesamt zugeordnet. Er ist zuständig für die Vorbereitung und Durchführung der Europa-, Bundestags- und Landtagswahl und unterstützt die Gemeinden bei der Durchführung der Kommunalwahlen. Daneben informiert er die Wahlvorschlagsträger, die Bevölkerung und die Gemeinden über alle wahlrechtlichen Fragestellungen.
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