Das Kennwort dient der Bezeichnung des Wahlvorschlags. Bei Wahlvorschlägen, die durch Parteien eingereicht werden, ist grundsätzlich der satzungsgemäße Parteiname das Kennwort. Wird ein Wahlvorschlag von einer Wählergruppe eingereicht, die im Vereinsregister eingetragen ist, ist der satzungsmäßige Name zu verwenden. Bei anderen Wählergruppen ist der Name des ersten Bewerbers auf dem Wahlvorschlag das Kennwort.
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