Für die Wahl (Direktwahl) zum Ortsvorsteher, Bürgermeister oder Landrat ist es möglich, dass auch Personen, die nicht in einem Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe benannt sind, kandidieren können. Einzelbewerber benötigen, sofern es sich nicht um einen amtierenden Ortsvorsteher, Bürgermeister oder Landrat handelt, in Gemeinden mit mehr als 500 Einwohnern Unterstützungsunterschriften.
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