Als „Direktwahlen“ werden die Wahlen der Ortsvorsteher, Bürgermeister und Landräte bezeichnet, da diese unmittelbar durch das Volk gewählt werden. Die Wahl der Ortsvorsteher und Ortsbürgermeister wird in aller Regel gemeinsam mit den allgemeinen Kommunalwahlen der kommunalen Vertretungsorgane für ihre fünfjährige Amtszeit durchgeführt. Die hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte stellen sich nach acht Jahren zur Wahl.
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