In kreisfreien, großen kreisangehörigen Städten und verbandsfreien Gemeinden können bei personalisierten Verhältniswahlen Auszählungsvorstände gebildet werden. Sie setzen die Ermittlung des Wahlergebnisses für einzelne oder mehrere Stimmbezirke zumeist am Tag nach der Wahl öffentlich in einem zentralen Auszählungsraum fort. Über die Bildung der Auszählungsvorstände entscheidet der Stadtvorstand oder, sofern dieser nicht besteht, der Oberbürgermeister. Der Auszählungsvorstand besteht aus einem Wahlvorsteher (Auszählungsvorsteher), seinem Stellvertreter, dem Schriftführer und aus weiteren drei bis acht Beisitzern.
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